AGB
Wir wollen unsere Geschäftsbeziehung mit Ihnen auf Augenhöhe beginnen. Daher finden Sie hier kein Kleingedrucktes und keine versteckten Bestimmungen.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll („Angebotsunterlagen“). Der Vertrag kann schriftlich oder fernmündlich erteilt werden. Die Agentur behält sich vor, den Auftrag mittels Rechnung zu bestätigen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Das vom Kunden zur Verfügung gestellte Material sowie damit verbundene personenbezogene Daten werden soweit zur Erfüllung des Auftrages notwendig und unter Berücksichtigung des geltenden Datenschutzrechts gespeichert.
2.3 Der Kunde stellt die Agentur von allen Folgen in rechtlicher und finanzieller Hinsicht frei, die durch einen von Ihm in Auftrag gegebenen Verstoß gegen urheberrechtlich geschütztes Material entstehen können. Für den Inhalt des jeweiligen Firmeneintrages ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Textmaterial etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur Schad- und klaglos; er hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4. Vorzeitige Auflösung
4.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gravierend gegen anwendbares Recht oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Unseren Neukunden räumen wir ein 14- tägiges Widerrufsrecht ein. Der Widerruf hat schriftlich per E-Mail info@suchmaschinenanzeige.org zu erfolgen.
4.2 Die Verträge haben, wenn nicht anders vereinbart eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich um ein Jahr falls sie nicht 4 Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden.
5. Entgelt- und Zahlungsbedingungen
5.1 Die vereinbarten Entgelte sind Nettopreise zzgl. Der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Entgelt für die vereinbarte Vertragslaufzeit wird im Voraus geschuldet.
5.2 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
6. Änderungen der Dienste
6.1 Die Agentur behält sich das Recht vor das Angebot ohne besondere Zustimmung des Nutzers jederzeit an den Stand der Technik und jeweilige Gesetzeslage anzupassen.
7. Zustimmung
7.1 Für die Optimierung in den Suchmaschinen und zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung ist die Agentur dazu berechtigt Kontaktdaten des Unternehmens, Werbefotos, Bilder sowie Geodaten zu veröffentlichen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden von der Agentur zwecks Produktwerbung telefonisch und per E-Mail und kontaktiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich per E-Mail: info@suchmaschinenanzeige.org widerrufen werden.
8. Haftung für Links und Inhalte
8.1 Die Agentur identifiziert sich nicht mit dem Inhalt fremder Websites, auf welche Mittels Link oder auf sonstige Weise verwiesen wird. Die Agentur macht sich das Angebot oder sonstigen Inhalt der fremden Website nicht zu Eigen. Eine Haftung für Inhalte von Websites, auf das das Portal www.suchmaschinenanzeige.org verweist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, schad- und klaglos zu halten.
9. Kennzeichnung
9.1 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge wird die Agentur die Mängel in angemessener Frist beheben wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
10.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Für die Verfügbarkeit des Portals www.suchmaschinenanzeige.org sowie für die vollständige und richtige Angabe der Einträge wird keine Gewähr übernommen. Weiterhin wird keine Gewährleistung für die komplette Abdeckung aller verfügbaren Suchmaschinen und Internetbrowser gegeben.
11. Haftung und Produkthaftung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12. Anzuwendendes Recht
12.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
13.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
13.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.